Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über Beschwerden, bei denen sich osteopathische Behandlungen bewährt haben.
- Schmerzsyndrome des Rückens und der Gelenke
- Bandscheibenvorfälle, Wirbel- und Beckenblockierungen
- Beschwerden nach Unfällen und Operationen
- Beschwerden durch degenerative Veränderungen
- Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Lumbalgien
- Migräne, Spannungskopfschmerz, chronische Sinusitis, Tinnitus
- begleitende Behandlung in Zusammenarbeit mit Zahnarzt bzw.
Kieferorthopäde bei Kiefergelenksproblemen, Zahnspangen,
Aufbissschienen etc.
- funktionelle Beschwerden nach Entzündungen bzw. Operationen
- Schrei- und Spuckkinder
- Schädelassymetrien, Bevorzugung einer Seite
- rezidivierende Infekte, Paukenergüsse
In meiner Praxis wird nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet – die privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des Versicherungsvertrags. Inzwischen wird die Osteopathie auch von vielen gesetzlichen Krankenkassen teilweise übernommen. Ich bin als osteopathische Praxis bei diesen Krankenkassen gelistet und empfehle dort nachzufragen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgt.
Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen teilweise erstatten, finden Sie auch hier:
http://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html