Heilpraxis für Osteopathie Uwe Steinbauer D.O.
Heilpraxis für Osteopathie Uwe Steinbauer D.O.

Die Anwendungsgebiete der Osteopathie

 

Die nachfolgende Liste bietet einen Überblick über Beschwerden, bei denen sich osteopathische Behandlungen bewährt haben.

 

Bewegungsapparat

 

- Schmerzsyndrome des Rückens und der Gelenke
- Bandscheibenvorfälle, Wirbel- und Beckenblockierungen
- Beschwerden nach Unfällen und Operationen
- Beschwerden durch degenerative Veränderungen
- Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Lumbalgien

 

Kopfbereich

 

- Migräne, Spannungskopfschmerz, chronische Sinusitis, Tinnitus
- begleitende Behandlung in Zusammenarbeit mit Zahnarzt bzw.
   Kieferorthopäde bei Kiefergelenksproblemen, Zahnspangen,

   Aufbissschienen etc.

 

Innere Organe

 

- funktionelle Beschwerden nach Entzündungen bzw. Operationen

 

Behandlung von Säuglingen und Kindern

 

- Schrei- und Spuckkinder

- Schädelassymetrien, Bevorzugung einer Seite

- rezidivierende Infekte, Paukenergüsse

 

Wer übernimmt die Kosten?

 

In meiner Praxis wird nach der Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH) abgerechnet – die privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des Versicherungsvertrags. Inzwischen wird die Osteopathie auch von vielen gesetzlichen Krankenkassen teilweise übernommen. Ich bin als osteopathische Praxis bei diesen Krankenkassen gelistet und empfehle dort nachzufragen, in welchem Umfang und zu welchen Bedingungen eine Erstattung erfolgt.

Eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen, die osteopathische Leistungen teilweise erstatten, finden Sie auch hier:

 

http://www.osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen.html

 

Druckversion | Sitemap
© Uwe Steinbauer